Gesundheits- und Krankenpfleger

Der Gesundheits- und Krankenpfleger ist eine bundesweit anerkannte und von den Ländern geregelte Berufsausbildung. Die Ausbildung nimmt eine Zeit von drei Jahren in Anspruch und wird mit einem Staatsexamen abgeschlossen. Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung erlaubt das Tragen der Bezeichnung „examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger“. Seit dem Jahr 2020 existiert eine Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau, welche die Ausbildungen zum Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger, sowie zum Altenpfleger zusammenlegt.

Examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger sind überwiegend in Kliniken, MVZs und Praxen tätig. Sie sind für die Vorbereitung und Reinigung von medizinischen Instrumenten und Arbeitsflächen zuständig. Zusätzlich bereiten sie die Patienten vor und assistieren bei medizinischen Untersuchungen, Maßnahmen und Eingriffen. Eigenständig erheben sie Vitalwerte, nehmen Blut ab und assistieren so den Ärzten. Zusätzlich übernehmen Gesundheits- und Krankenpfleger Aufgaben der pflegerischen Grundversorgung der Patienten.

 

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer:

„Gesundheits- und Krankenpflegehelfer“ ist eine, durch die Länder geregelte und staatlich anerkannte, Berufsausbildung. Sie dauert ein Jahr und endet, im Gegensatz zum Gesundheits- und Krankenpfleger, nicht in einem Staatsexamen. Der erfolgreiche Abschluss ermächtigt zum Tragen der Bezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegehelfer“.

Gesundheits- und Krankenpflegehelfer assistieren examinierten Pflegekräften. Auf Grund ihrer kürzeren Ausbildung arbeiten sie mit weniger Eigenverantwortung und übernehmen hauptsächlich Aufgaben der pflegerischen Grundversorgung, wie etwa
 

  • Betten und Umlagern der Patienten,

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme,

  • Hilfe bei der Körperhygiene und

  • Hilfe beim Toilettengang.

Doch auch das Erheben von Vitalparametern fällt in ihren Aufgabenbereich. So tragen sie dazu bei, dass Prozesse von examinierten Pflegekräften einfacher und effizienter ablaufen.