Altenpfleger

„Altenpfleger“ ist eine staatlich anerkannte und von den Ländern geregelte Berufsausbildung mit einer Gesamtdauer von drei Jahren. Sie wird an einer Berufsfachschule absolviert und endet mit Abschlussprüfung ohne Staatsexamen. Der Erfolgreiche Abschluss erlaubt das Tragen der Bezeichnung „Altenpfleger“. Seit dem Jahr 2020 existiert eine Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau, welche die Ausbildungen zum Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger, sowie zum Altenpfleger zusammenlegt.

Altenpfleger arbeiten vor allem in Senioren- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten und Tageskliniken. Ihr Hauptaufgabenfeld ist die Versorgung alter Menschen, die teils oder vollständig unfähig sind, ihren Lebensalltag selbstständig zu bestreiten. Altenpfleger sind besonders im Umgang mit den körperlichen Alterseinflüssen vertraut. Sie waschen und pflegen ihre Patienten, aber motivieren sie auch zu sinnhaften Tätigkeiten. Auf Anweisung eines Arztes verabreichen sie ihren Patienten Medikamente. Zusätzlich sind sie mit dem Umgang von medizinischen Instrumenten zur Erhebung der Vitalwerte vertraut, um den Gesundheitszustand der Patienten beurteilen zu können. Die medizinische Ausbildung ist jedoch nicht so umfangreich, wie die eines Gesundheits- und Krankenpflegers, weshalb der Altenpfleger nicht ohne Weiteres auf einer Station mit medizinischem Schwerpunkt arbeiten kann.

 

Altenpflegehelfer:

„Altenpflegehelfer“ ist eine staatlich anerkannte Berufsausbildung. Da die Ausbildung einheitlich geregelt wird, variiert die Dauer der Ausbildung zwischen ein bis zwei Jahren. Wie bei Gesundheits- und Krankenpflegehelfern, dient diese Ausbildung dazu, Altenpfleger in ihren alltäglichen Aufgaben zu unterstützen. Dementsprechend kommt ihnen nicht dieselbe Eigenverantwortung zu, wie einem Altenpfleger.